Anstellung und Vermietung

Anstellung und Vermietung

Die Mitglieder der Lehrkörper werden auf den Beschluss des Universitätsrates vor der Bestätigung der Fakultät, Hochschule oder der Abteilung angestellt. Die Anstellung gilt erst nach der Zustimmung des Universitätsrates.

Für weitere Informationen zu den Regeln und Verfahren darüber

Zulassungsvoraussetzungen und Auszeichnungen
Allgemeine Regeln 

Einstellungskriterien

Universitätsprofessoren

  1. Der Bewerber muss ein Doktorgrad an einer ägyptischen Universität bzw. eines gleichwertigen Abschlusses an einer akkreditierten Hochschule bzw. einer wissenschaftlichen Behörde erworben haben, der ihn für die beantragte akademische Stelle qualifiziert.
  2. Der Bewerber muss eine einwandfreie Biografie und einen klaren Ruf haben.
  3. Er soll sein Abschluss seit min. 6 Jahre absolviert haben.

Außerordentliche Professoren / Oberassistenten

  1. Die Anstellung ist in vollem Umfang von den angekündigten Stellenangeboten abhängig.
  2. Das Gesamtprädikat des akademischen Jahres soll mit dem Prädikat (GPA) „sehr gut“ bewertet werden.
  3. Das Fachgebiet soll mit dem Prädikat (GPA) „gut“ bewertet werden.
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